Geschäfts- und Kassenordnung
der Landesarbeitsgemeinschaft der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer in Rheinland-Pfalz
Die Kasse wird von einem Vorstandsmitglied – KassiererIn geführt.
Es wird ein Girokonto eingerichtet, ZweitunterzeichnerIn ist der/die LandessprecherIn.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Es kann eine Beitragsstaffelung auf Antrag erfolgen für Halbtagskräfte (derzeit 17.50 € Jahresbeitrag, 75 % Beschäftigte 26,25 €)
Auf Antrag kann bei zeitlich befristeter Beurlaubung (Krankheit, Elternzeit u.s.w.) unter Wegfall des Stimmrechtes und der Fortbildungsvergünstigung das Ruhen der Mitgliedschaft die Beitragszahlung ausgesetzt werden.
Es werden Reisekosten erstattet für die im Auftrag der LAG tätigen Mitglieder (Vorstand, Fortbildungsausschuss, Delegierte u.a.).
Die Kilometerpauschale orientiert sich an der Reisekostenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (derzeit 0,35 €), ansonsten werden Bahnfahrten der zweiten Klasse und Flüge in der preisgünstigsten Klasse übernommen.
Nebenkosten wie Parkgebühren u. ä. werden erstattet.Sachkosten werden von dem Vorstand festgelegt und durch Beschluss genehmigt.
Kaiserslautern, 09.07.2009
(Geändert durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 14.08.2017)