Geschäfts- und Kassenordnung

der Landesarbeitsgemeinschaft der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer in Rheinland-Pfalz

 

Die Kasse wird von einem Vorstandsmitglied – KassiererIn geführt.

Es wird ein Girokonto eingerichtet, ZweitunterzeichnerIn ist der/die LandessprecherIn.

 

Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

Es kann eine Beitragsstaffelung auf Antrag erfolgen für Halbtagskräfte (derzeit 17.50 € Jahresbeitrag, 75 % Beschäftigte 26,25 €)

Auf Antrag kann bei zeitlich befristeter Beurlaubung (Krankheit, Elternzeit u.s.w.) unter Wegfall des Stimmrechtes und der Fortbildungsvergünstigung das Ruhen der Mitgliedschaft die Beitragszahlung ausgesetzt werden.

Die Beiträge sind als Jahresbeitrag zu zahlen und werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Beiträge sollten bis 31.03. des Beitragsjahres gezahlt sein.
 
Das Kassenjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Ein Kassenbericht ist zum 31.12. des Jahres zu fertigen.
Die Kasse wird jährlich von den Kassenprüfern bis zur anschließenden Mitgliederversammlung geprüft.
 
Reisekosten:
    1. Es werden Reisekosten erstattet für die im Auftrag der LAG tätigen Mitglieder (Vorstand, Fortbildungsausschuss, Delegierte u.a.).

    2. Die Kilometerpauschale orientiert sich an der Reisekostenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (derzeit 0,35 €), ansonsten werden Bahnfahrten der zweiten Klasse und Flüge in der preisgünstigsten Klasse übernommen.

    3. Nebenkosten wie Parkgebühren u. ä. werden erstattet.Sachkosten werden von dem Vorstand festgelegt und durch Beschluss genehmigt.

  • Sachkosten werden von dem Vorstand festgelegt und durch Beschluss genehmigt.
  • Der Mitgliedsbeitrag in der ADB (10,- € pro LAG-Mitglied) ist bis zum 31.3. des Jahres anzuweisen.

 

Kaiserslautern, 09.07.2009

 

(Geändert durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 14.08.2017)